Gebäude
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Gilt für Wohngebäude. Für Nichtwohngebäude weichen die Höchstgrenzen bei Gebäudehülle/Anlagentechnik/Heizungsoptimierung ggf. ab – bitte im Einzelfall gegenprüfen.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorhanden?
Erhöht die Höchstgrenze bei Gebäudehülle/Anlagentechnik/Heizungsoptimierung (Effizienz) von 30.000 € auf 60.000 € (1. WE) – der Bonus (+5 %) wirkt dabei nur auf den die Basis-Höchstgrenze übersteigenden Anteil, nicht auf die gesamten Ausgaben. Gilt nicht für Heizung (5.3, ausdrücklich ausgeschlossen).
Gebäudehülle
Fenster, Dämmung, WDVS, Kellerdecke, oberste Geschossdecke …
WPB-Bonus (Worst Performing Building)
+5 % auf den vollen Fördersatz – erst ab Q1/2027 anwendbar, Voraussetzung iSFP/EBN-Beratung
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Anlagentechnik (außer Heizung)
Lüftungsanlagen, Smart-Home-Energiemanagement …
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Heizung
Wärmepumpe, Pellet, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wärmenetz …
Erste Wohneinheit selbst genutzt?
Kinder im Haushalt?
minderjähriges Kind → Einkommensgrenzen +10.000 €
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Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Heizkörpertausch, Pumpentausch …
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Fachplanung / Baubegleitung
Energieeffizienz-Experte (EEE), unabhängig vom ausführenden Unternehmen
Fördersatz 50 %. Höchstgrenze: 5.000 € bei EFH/ZFH, bei MFH ≥ 3 WE 2.000 €/WE, max. 20.000 € gesamt. Voraussetzung: EEE ist vorhabenbezogen unabhängig vom ausführenden Unternehmen.
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Gesamtförderbetrag
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